Adoption Peru

1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In Peru können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Kinder mit speziellen Bedürfnissen
  • Geschwister
  • Gesunde Kinder ab 9 Jahren

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

Gemeinschaftliche Adoption
  Alter der künftigen Adoptiveltern Zwischen 25 und 51 Jahre
  Vorgeschriebene Ehedauer Keine
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Mindestens 18 Jahre
Einzeladoption
  Einzeladoption möglich? Ja
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen
  Vom Herkunftsland vorgeschrieben? Nein
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? Keine Angaben

4. Allgemeine Hinweise

  • Peruaner, die in der Schweiz leben, werden in die Warteliste für nationale Kandidaten aufgenommen.
  • In der Regel werden Kinder unter 3 Jahren an Gesuchsteller von weniger als 40 Jahren vermittelt und Kinder unter 6 Jahren an Gesuchsteller unter 45 Jahren.

5. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Peru

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Spanisch beizulegen, ausgeführt durch einen offiziellen Übersetzer. Dem Dossier ist ein vom Übersetzer unterzeichnetes und beglaubigtes Schreiben beizulegen, dass dieser alle Dokumente übersetzt hat.
  • Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.
  • Die Originale und Kopien müssen in 2 separaten Ordnern abgegeben werden.
  • Fehlende Dokumente müssen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Nachricht bei der peruanischen Zentralbehörde nachgeliefert werden, andernfalls wird das Gesuch abgelegt.
Adoptionsgesuch
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes
Passkopien
Auszug aus dem Eheregister (CIEC)
Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC)
Kopie des Scheidungsurteils
Bei verwitweten Personen: Entsprechender Auszug aus dem Todesregister (CIEC)
Geburtsurkunde leiblicher oder adoptierter Kinder und den Nachadoptionsberichten falls die Adoption nicht über das Secretaria Nacional de Adopciones abgewickelt wurde
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 9 Monate)
Auszug aus dem Polizeiregister, in dem die Antragsteller ihren Wohnsitz haben (nicht älter als 9 Monate)
Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 9 Monate)
Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit der Antragsteller und den Personen, die mit ihnen zusammenleben, nicht älter als 9 Monate (Resultate zu negativem HIV Test, Hepatitis B, allfällige ansteckende Infektionskrankheiten und Röntgenbilder der Lungen der Antragsteller)
Arbeitsbestätigung oder andere Unterlagen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen (nicht älter als 9 Monate)
Fotografien A4 von Familie und Wohnung (innen und Umschwung)
Psychologisches Gutachten (nicht älter als 9 Monate)
Sozialbericht (nicht älter als 9 Monate)
Eidesstattliche Erklärung, dass die Antragssteller nicht unterhaltspflichtig sind (nicht älter als 9 Monate)
Eidesstattliche Erklärung, dass die Antragssteller nicht wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden sind (nicht älter als 9 Monate)

6. Hinweise zum lokalen Verfahren

Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag Keine Angaben
Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland Ca. 6 Wochen
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? Im Herkunftsland
Typ der Adoption Volladoption

7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Peru verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes von der zuständigen Schweizer Behörde:

  • Halbjährliche Berichte während 4 Jahren ab Aufnahme des Kindes.

Den Berichten sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Fotos der Familie
  • Arztzeugnis oder jährlicher medizinischer Bericht
  • Offizieller Schulbericht oder letzter Notenbericht des Kindes (sofern im schulpflichtigen Alter)

Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Spanisch beizulegen, ausgeführt durch einen offiziellen Übersetzer. Dem Dossier ist ein vom Übersetzer unterzeichnetes und beglaubigtes Schreiben beizulegen, dass dieser alle Dokumente übersetzt hat.

Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.

Dokumente

Links

Letzte Änderung 23.05.2022

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