Was ist Opferhilfe ?
Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen und umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung,
- Soforthilfe und längerfristige Hilfe (z. B. medizinische, psychologische oder juristische Hilfe),
- Finanzielle Leistungen.
Nach einer Straftat im Ausland bestehen beschränkte Ansprüche.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Opferhilfe Schweiz:
Anlaufstellen
Die Opferhilfe wird von den Kantonen gemäss Bundesrecht geleistet. Anlaufstellen sind die von den Kantonen eingerichteten Beratungsstellen. Die Beratungsstelle kann frei gewählt werden:
Opferhilfe-Nummer 142
Ab dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Opferhilfe-Nummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen. Geschulte Fachpersonen unterstützen Betroffene und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Opferhilfe Schweiz:
Dokumente
- Opferhilfe nach einer Straftat in der Schweiz. Informationen für Opfer und ihre Angehörigen (PDF, 305 kB, 01.01.2015)Bern, November 2008, Bundesamt für Justiz (Stand: 1. Januar 2015)
- Merkblatt: Opferhilfe bei Straftaten im Ausland (PDF, 273 kB, 01.04.2022)Bern, Dezember 2008, Bundesamt für Justiz (Stand: April 2022)
Weitere Infos
Dossier
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Letzte Änderung 29.04.2026
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Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II
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