Adoption Dominikanische Republik

1. Vertragstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In der Dominikanischen Republik können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören gesunde Kinder ab 5 Jahren oder Kinder mit einer behandelbaren (z. B. psychomotorischen Störung) oder nicht behandelbaren (z. B. Taubheit oder Blindheit) gesundheitlichen Beeinträchtigung.
  • Geschwister, selten (eines der Kinder in der Regel über 5 Jahre)
  • Gesunde Kinder ab 3 Jahren

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

Gemeinschaftliche Adoption
  Alter der künftigen Adoptiveltern Mindestens 30 Jahre
  Vorgeschriebene Ehedauer 5 Jahre
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Mindestens 15 Jahre
Einzeladoption
  Einzeladoption möglich? Nein
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen
  Vom Herkunftsland vorgeschrieben? Nein
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? Nein

4. Dokumentenliste des Elterndossiers

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Allen Dokumenten muss eine spanische Übersetzung beigelegt werden, ausgeführt durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in
  • Alle Dokumente müssen legalisiert werden.
Psychologisches Gutachten
Sozialbericht
Adoptionsgesuch
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes
Auszug aus dem Geburtenregister (CIEC)
Auszug aus dem Eheregister (CIEC)
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister
Empfehlungsschreiben einer bürgerlichen, gemeinschaftlichen oder religiösen Einrichtung (Leumundszeugnis)
Arztzeugnisse
Gemeinsames Foto der Adoptiveltern
Passkopien
Einverständnis der Kinder, die älter als 12 Jahre sind, falls vorhanden
Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, wonach die Platzierung des Kindes begleitet wird
Bestätigung der zuständigen Migrationsbehörde, dass dem Kind die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gestattet wird
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Bankauszüge, Arbeitsbestätigung, Steuerauszug, etc.)
Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden

5. Hinweise zum lokalen Verfahren

Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? ca. 6 - 6,5 Jahre
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland Kind ist jünger als 12 Jahre: 75 - 105 Tage
Kind ist älter als 12 Jahre: 60 Tage
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? Im Herkunftsland
Typ der Adoption Volladoption

6. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde der Dominikanischen Republik verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Halbjährliche Berichte im ersten Jahr ab Aufnahme des Kindes.
  • Jährliche Berichte während vier Jahren ab dem zweiten Jahr des Aufenthalts des Kindes in der Schweiz.
  • Die Berichte müssen durch eine staatlich anerkannte Fachperson erstellt werden.
  • Die Berichte müssen übersetzt und legalisiert werden.

Dokumente

Links

Letzte Änderung 10.03.2025

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