1. Vertragstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In der Dominikanischen Republik können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören gesunde Kinder ab 5 Jahren oder Kinder mit einer behandelbaren (z. B. psychomotorischen Störung) oder nicht behandelbaren (z. B. Taubheit oder Blindheit) gesundheitlichen Beeinträchtigung.
- Geschwister, selten (eines der Kinder in der Regel über 5 Jahre)
- Gesunde Kinder ab 3 Jahren
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Mindestens 30 Jahre | |
Vorgeschriebene Ehedauer | 5 Jahre | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mindestens 15 Jahre | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Nein | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Nein |
4. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Allen Dokumenten muss eine spanische Übersetzung beigelegt werden, ausgeführt durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in
- Alle Dokumente müssen legalisiert werden.
Psychologisches Gutachten |
Sozialbericht |
Adoptionsgesuch |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Auszug aus dem Geburtenregister (CIEC) |
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) |
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister |
Empfehlungsschreiben einer bürgerlichen, gemeinschaftlichen oder religiösen Einrichtung (Leumundszeugnis) |
Arztzeugnisse |
Gemeinsames Foto der Adoptiveltern |
Passkopien |
Einverständnis der Kinder, die älter als 12 Jahre sind, falls vorhanden |
Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, wonach die Platzierung des Kindes begleitet wird |
Bestätigung der zuständigen Migrationsbehörde, dass dem Kind die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gestattet wird |
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Bankauszüge, Arbeitsbestätigung, Steuerauszug, etc.) |
Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden |
5. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | ca. 6 - 6,5 Jahre |
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Kind ist jünger als 12 Jahre: 75 - 105 Tage Kind ist älter als 12 Jahre: 60 Tage |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
6. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde der Dominikanischen Republik verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Halbjährliche Berichte im ersten Jahr ab Aufnahme des Kindes.
- Jährliche Berichte während vier Jahren ab dem zweiten Jahr des Aufenthalts des Kindes in der Schweiz.
- Die Berichte müssen durch eine staatlich anerkannte Fachperson erstellt werden.
- Die Berichte müssen übersetzt und legalisiert werden.
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 78 kB, 14.05.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 10.03.2025