Legistik

Die Legistik befasst sich mit den Kenntnissen und Methoden, welche bei der Gesetzgebung verwendet werden. Sie ist bei der Ausarbeitung von Erlassen (Gesetze, Bundesrats- und Parlamentsverordnungen u. a. m.) dienlich.

Die Legistik hat zum Ziel, Standards für die Ausgestaltung, die Redaktion, den Erlass und die Anwendung von Rechtsnormen zu erarbeiten.

Die Ausbildung von Legisten (Juristen und Nicht-Juristen) wird durch das Bundesamt für Justiz mittels folgender Instrumente sichergestellt:

  • Gesetzgebungsleitfaden
  • Forum für Rechtsetzung
  • Ausbildung
  • Begleitende Rechtsetzung

 

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 07.08.2024

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Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II
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T +41 58 462 41 37
F +41 58 462 78 79
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