Da ein Kooperationsabkommen zwischen den Adoptionsstellen in unseren beiden Ländern fehlt, ist es Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nicht möglich, die Adoption eines südkoreanischen Kindes zu beantragen. Diese Einschränkung gilt auch für Personen südkoreanischer Nationalität mit Wohnsitz in der Schweiz.
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 78 kB, 18.02.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 26.04.2021