1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Rumänien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder ab 3 Jahren
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen (gesundheitliche Probleme, ältere Kinder, Geschwister)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Keine Angaben | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mindestens 18 Jahre (wenn gute Gründe vorliegen, kann ein rumänisches Gericht bei Altersunterschieden von 16-18 Jahren über eine Ausnahme entscheiden) | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Ja |
4. Allgemeine Hinweise
- Es können nur Gesuche eingereicht werden, wenn die adoptierende Person oder einer der künftigen Adoptiveltern die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn die adoptierende Person oder einer der künftigen Adoptiveltern mit dem Adoptivkind bis zum vierten Grad verwandt ist.
- Viele der zu adoptierenden Kinder gehören der ethnischen Minderheit der Roma an. Der Hinweis, dass Roma-Kinder adoptiert werden möchten, muss von den künftigen Adoptiveltern explizit im Gesuch erwähnt werden.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und es muss eine beglaubigte Übersetzung auf Rumänisch beiliegen.
- Alle Dokumente müssen zusätzlich in 2-facher Kopie vorliegen.
- Fehlende Dokumente müssen innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Nachricht bei der rumänischen Zentralbehörde nachgeliefert werden, andernfalls wird der Antrag geschlossen und die Originaldokumente zurückgesandt.
- Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Motivationsschreiben (Gründe für die Adoption, Profil des Kindes/der Kinder) mit der Aufzählung der Beilagen |
Adoptionsantrag gemäss dem Formular der rumänischen Zentralbehörde. Es muss darauf geachtet werden, dass das Alter der Kinder genau (in Jahren und Monaten) angegeben wird. |
Ausgefüllter Fragebogen zum gewünschten Kinderprofil |
Passkopie oder Kopie der Identitätskarte |
Eine beglaubigte Erklärung der Antragssteller, dass ihnen keine elterlichen Rechte entzogen wurden und dass sie kein Kind haben für welches Kindesschutzmassnahmen ergriffen worden sind. |
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) oder Scheidungsurteil (beglaubigte Kopien) |
Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC) (beglaubigte Kopie) |
Falls ein Verwandtschaftsverhältnis (bis zum 4. Grad besteht), ein Dokument welches dies beweist |
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister |
Bei rumänischer Staatsangehörigkeit: Strafregisterauszug Rumänien |
Psychologischer Bericht (für jeden Gesuchsteller separat einzureichen) |
Arztbericht |
Sozialbericht |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes. (Es muss darauf geachtet werden, dass das Alter der Kinder genau (in Jahren und Monaten) angegeben wird). |
Bestätigung der kantonalen Zentralbehörde, dass die gewünschten Nachadoptionsberichte eingereicht werden. |
Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, dass das Pflegeverhältnis (mindestens die ersten zwei Jahre) begleitet und darüber quartalsweise Bericht erstattet wird. |
Bescheinigung der kantonalen Zentralbehörde, dass das adoptierte Kind für den Adoptierenden und seine Verwandten den gleichen rechtlichen Status hat wie ein biologisches Kind des Adoptierenden; bzw. die Bescheinigung der Anerkennung der Adoption mit voller Wirkung im Aufnahmestaat. |
Bestätigung der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs |
Fotos der Familie, der Wohnung und der Umgebung in welcher die Gesuchsteller leben |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag | Keine Angaben |
Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Mindestens 30 Tage, maximal 45 Tage |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Rumänien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Quartalsweise Berichte nach Ankunft des Kindes in der Schweiz während mindestens den ersten zwei Jahren. Dem Bericht müssen Bilder beigelegt werden.
- Die Berichte müssen in der Originalsprache und einer rumänischen Übersetzung vorliegen. Es ist keine Beglaubigung nötig.
- Die Berichte müssen über die Zentrale Behörde des Bundes weitergeleitet werden.
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 78 kB, 14.05.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Diese Dokumente stehen auf Deutsch nicht zur Verfügung:
Letzte Änderung 10.09.2024