1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Kolumbien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören zwei Geschwister (das älteste 10 Jahre oder älter), drei oder mehr Geschwister, Kind oder Jugendlicher mit einer Behinderung, einer chronischen, schweren und dauerhaften Krankheit oder eine besondere gesundheitliche Behandlung benötigt.
- Gesunde Kinder (in der Regel ab 10 Jahren)
Wenn keine geeignete Familie im Land gefunden wird, kommt eine internationale Adoption in Frage, wobei kolumbianische Staatsangehörige bevorzugt werden. Es handelt sich meist um ältere Kinder, Geschwister oder Kinder mit komplexen Bedürfnissen.
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Mind. 25 Jahre, mindestens einen Altersunterschied von 15 Jahre zum Kind |
|
Gleichgeschlechtliche Paare | Möglich | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben. |
|
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | max. 45 Jahre | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja, für Kinder mit besonderen Bedürfnissen | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Ja |
4. Allgemeine Hinweise
Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und -kindern darf nicht mehr als 45 Jahre betragen. In Kolumbien sind Adoptionen bis zur Volljährigkeit möglich.
Kolumbianische Staatsangehörige können Kinder ohne besondere Bedürfnisse adoptieren, für die keine geeignete Familie im Land gefunden werden konnte, während Nicht-Kolumbianer nur Kinder mit besonderen Bedürfnissen adoptieren können. Die folgenden Alterskategorien sind strikt und ohne Ausnahmen, d. h. die Eignungsbescheinigung muss sich auf eine dieser Kategorien beziehen.
Wenn einer der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder MIT oder OHNE besondere Bedürfnisse):
- 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
- 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
- 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren
Wenn keiner der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder nur MIT besonderen Bedürfnissen):
- 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
- 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
- 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren
Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Kindervorschlages durch die kolumbianische Zentralbehörde.
Die kolumbianische Zentralbehörde lehnt die Festlegung des Geschlechts in den Eignungsbescheinigungen und im Antrag ab. Es dürfen auch keine Angaben zu äusserlichen Merkmalen des Kindes (Hautfarbe, Haarfarbe etc.) gemacht werden.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die Originale und Kopien müssen in zwei separaten Ordnern abgegeben werden.
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Antrag für eine Adoption auf dem ICBF-Formular |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Sozialbericht (nicht älter als 1 Jahr, ist für 2 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig) |
Fotokopie der Pässe |
Auszüge aus dem Geburtenregister (CIEC) inkl. Geburtsurkunden der anderen Kinder der Familie (falls zutreffend) |
Bescheinigung der Nationalität der früherer adoptiertenr Kinder |
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) |
Scheidungsurteil (falls vorhanden) |
Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit, mit Hinweis, dass Voraussetzungen für eine Adoption vorhanden sind (nicht älter als 6 Monate, 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum) |
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung mit Beschäftigungsdauer, Funktion und Lohnangaben in USD; letzte Steuererklärung; Für Selbständige: Bestätigung durch eine(n) vereidigte(n) Buchhalter/in oder Kopie der letzten Steuererklärung (Alle Dokumente nicht älter als 6 Monate, 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum) |
Aufstellung monatliches Familienbudget in CHF/USD/COP (nicht älter als 6 Monate, 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum) |
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 6 Monate, 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum) |
Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden |
Für ausländische Familien in der Schweiz: Einreisebewilliigung für das Kind |
Bescheinigung Akkreditierung Übersetzer |
Mindestens 10 Fotos auf CD oder USB-Stick von Familie, Wohnung (innen und Umschwung) und soziales Umfeld |
Psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr, ist für 2 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig) |
Motivationsschreiben der Antragsteller |
Bescheinigung über die Vorbereitung auf Adoption |
Für kolumbianische Staatsangehörige: Fotokopie des Staatsbürgerausweises, Einbügerungsurkunde oder neue Geburtsurkunde des Aufnahmestaates des adoptierten Kindes (falls vorhanden) |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | Ist je nach Kinderprofil sehr unterschiedlich |
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | bis zu 8 Wochen |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Kolumbien verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Für Kinder bis 7 Jahre und 11 Monate: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 2 Jahren (insgesamt 4 Berichte)
- Für Kinder ab 8 Jahre sowie für Geschwister: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 3 Jahren (insgesamt 6 Berichte)
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 78 kB, 14.05.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 14.09.2024