1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Kolumbien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit speziellen Bedürfnissen (auf ausdrücklichen Wunsch der künftigen Adoptiveltern). Über diese wird eine separate Liste geführt.
- Geschwister
- Gesunde Kinder (in der Regel ab 7 Jahren)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Mind. 25 Jahre |
|
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben. Bei 1 bis 2-jähriger Ehedauer sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Beziehung bereits länger besteht. |
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Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | max. 45 Jahre | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja, für Kinder mit speziellen Bedürfnissen | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Ja |
4. Allgemeine Hinweise
Damit die Altersunterschiede zwischen Adoptiveltern und -kindern nicht mehr als 45 Jahre betragen, bestehen folgende Abstufungen:
- 25 – 45-Jährige für Kinder zwischen 0 und 4 Jahren und 11 Monate, bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
- 46 – 50-Jährige für Kinder zwischen 5 und 9 Jahren und 11 Monate, bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
- 50-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren
In Kolumbien sind Adoptionen bis zur Volljährigkeit möglich.
Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Kindervorschlages durch die kolumbianische Zentralbehörde.
Die kolumbianische Zentralbehörde lehnt die Festlegung des Geschlechts in den Eignungsbescheinigungen und im Antrag ab. Es dürfen auch keine Angaben zu äusserlichen Merkmalen des Kindes (Hautfarbe, Haarfarbe etc.) gemacht werden.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Antrag für eine Adoption auf dem ICBF-Formular |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Auszüge aus dem Geburtsregister |
Auszug aus dem Eheregister |
Scheidungsurteil (falls vorhanden) |
Auszüge aus dem Strafregister |
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung mit Beschäftigungsdauer, Funktion und Lohnangaben in USD; Für Selbständige: Bestätigung durch eine(n) vereidigte(n) Buchhalter/in oder Kopie der letzten Steuererklärung |
3 Empfehlungsschreiben |
Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit, mit Hinweis, dass Voraussetzungen für eine Adoption vorhanden sind |
Bescheinigung der Nationalität früher adoptierter Kinder |
Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden |
Für ausländische Familien in der Schweiz: Einreisebewilligung für das Kind |
Sozialbericht |
Psychologisches Gutachten (Formular) |
Mindestens 10 Fotos |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | Ist je nach Kinderprofil sehr unterschiedlich |
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | bis zu 8 Wochen |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Kolumbien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Total 4 Rapporte in zweifacher Ausführung.
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
- 1. Rapport: 3 Monate nach Ankunft des Kindes in der Schweiz.
- 2., 3. und 4. Rapport: Sind in Intervallen von 6 Monaten einzureichen d.h. 9, 15 und 21 Monaten nach Ankunft des Kindes in der Schweiz.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 123 kB, 05.01.2021)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
-
Formulario: Solicitud de Adopción (PDF, 733 kB, 17.01.2011)
Antrag für eine Adoption auf einem ICBF-Formular
-
Estudio psicológico (PDF, 53 kB, 17.01.2011)
Psychologisches Gutachten
- Resolucion 4274 spanisch (PDF, 1 MB, 19.06.2013)
- Resolucion 4274 deutsch (PDF, 94 kB, 01.07.2013)
Letzte Änderung 26.07.2017