Gleichstellung der Geschlechter und Schutz vor Diskriminierung

Worum geht es?

Die Bundesverfassung verbietet in Artikel 8 Absatz 2 Diskriminierungen bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben und verpflichtet den Staat, die Menschen durch rechtliche, politische und andere Massnahmen vor Diskriminierungen zu schützen. Die Bundesverfassung hält insbesondere fest, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Sie verpflichtet den Gesetzgeber, für die Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV). Frauen und Männer haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV).

Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) zuständig. Das BJ arbeitet dabei eng mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zusammen, welches für den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes zuständig ist.

Das BJ führt zudem Arbeiten für die Umsetzung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes durch. Zurzeit erarbeitet es einen Bericht zu Verbesserungsmöglichkeiten betreffend die Situation von nichtbinären Personen in der Schweiz.  

Letzte Änderung 05.06.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 48 48
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.ekm.admin.ch/content/bj/de/home/gesellschaft/gleichstellung.html