Agrarrecht
Schlagwörter: Grundbuch- und Bodenrecht
Das Agrarrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Landwirtschaft, genauer mit dem landwirtschaftlichen Grundeigentum befasst. Landwirtschaftliche Grundstücke, insbesondere deren Übertragung und Verpfändung, sind Gegenstand der besonderen Bestimmungen im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht.
Die Verpachtung solcher landwirtschaftlicher Grundstücke unterliegt ebenfalls besonderen Bestimmungen, welche im Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht zu finden sind.
Weitere Infos
Links
-
Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
(Diese Seite enthält noch weitere Informationen, welche vom EGBA zur Verfügung gestellt werden)
- Bundesamt für Landwirtschaft
Dossier
nach oben Letzte Änderung 22.07.2010
Kontakt
Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht
Bundesrain 20
3003 Bern
Bundesrain 20
3003 Bern
- T
- +41 58 462 47 97
- Fax
- +41 58 462 78 79