Worum geht es?
Das Europarecht (im weiteren Sinn) umfasst das Recht der europäischen internationalen Organisationen. Wegen seiner grossen praktischen Bedeutung, aber auch wegen seiner Besonderheiten, hat sich jedoch das Recht der Europäischen Union (EU) als spezielles Rechtsgebiet herausgebildet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die seit Maastricht bestehende Drei-Säulen-Struktur aufgegeben. Die bisherige Zusammenarbeit wird auf der Grundlage des angepassten Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die Arbeitweise der Europäischen Union (AEUV) weitergeführt. Ausgestattet mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die EU seither Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bleibt als einzige der Gemeinschaften, die zusammen mit der EG vormals den ersten Pfeiler und gewissermassen die Grundlage der EU bildete, bestehen. Im engeren (und hier zu Grunde gelegten) Sinn bezeichnet das Europarecht somit das Recht der Europäischen Union.
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Letzte Änderung 12.08.2024
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