Register dienen insbesondere der Eintragung von dinglichen Rechten an Sachen: Für Schiffe besteht ein Schiffsregister, für Grundstücke das Grundbuch.
Die eintragbaren Rechte sind vielfältig, hauptsächlich handelt es sich um das Eigentum und die Pfandrechte. Da unter bestimmten Voraussetzungen in die Register Einsicht genommen werden kann, erhalten die eingetragenen Rechte eine Publizität, auf Grund welcher sie jedermann entgegengehalten werden können.
Für die Führung des Grundbuchs hat die Informatik eine weite Verbreitung erlangt. Im Rahmen des Projekts "eGRIS" (elektronisches Grundstücksinformationssystem) wird eine zweite Generation des informatisierten Grundbuchs entwickelt.
Links
- Schweizerisches Seeschiffsregisteramt
-
Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
(Diese Seite enthält auch noch andere Informationen, welche vom EGBA zur Verfügung gestellt werden)
-
cadastre.ch
Portal der amtlichen Vermessung, des ÖREB-Katasters und des Grundbuchs
- eGRIS.ch
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 08.08.2024
Kontakt
Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 47 97
F
+41 58 462 78 79