1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 28. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Burkina Faso können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder selten unter 24 Monate
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören Kinder ab 6 Jahren, Geschwister (selten), HIV-positiv, Hepatitis B, Sichelzellenanämie AS (gesunde Träger), -SS-SC (in den schwersten Fällen), körperliche oder mentale Beeinträchtigungen, unheilbare oder chronische Krankheiten (z. B. Epilepsie)
- Gesunde Kinder aus Inzestverhältnissen werden nicht als Kinder mit besonderen Bedürfnissen betrachtet.
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Maximal 55 Jahre | |
Vorgeschriebene Ehedauer | 5 Jahre | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mindestens 15 Jahre | |
Hinweis | Zum Zeitpunkt der Dossiereinreichung dürfen die künftigen Adoptiveltern nicht mehr als ein leibliches oder ein adoptiertes Kind haben. Das zukünftig adoptierte Kind muss zudem jünger sein.* | |
*Anfragen von künftigen Adoptiveltern, die diese Kriterien nicht erfüllen, können für die Adoption von Kindern mit besonderen Bedürfnissen geprüft werden. | ||
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Nein | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Ja | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Keine Angaben |
4. Allgemeine Hinweise
- Pro Jahr werden ca. 100 - 130 Kinder zur internationalen Adoption freigegeben.
- Kleinkinder werden vorzugsweise an jüngere Paare vermittelt (35 – 40 Jahre).
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Allen Originaldokumenten muss eine französische Übersetzung beigelegt werden.
- Einige Dokumente müssen durch die schweizerischen Behörden legalisiert werden
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) oder Scheidungsurteil |
Kopie des Familienbüchleins |
Wohnsitzbescheinigung |
Dokumente betreffend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung, Steuererklärung etc.) |
Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC) |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Arztzeugnisse |
Sozialbericht, ausgestellt durch den Sozialdienst des Wohnortes |
Psychologischer Bericht |
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister |
Kopien der ersten 2 Passseiten |
Begründetes Gesuch mit Angaben zu den Vorstellungen vom gewünschten Kind. Ein Exemplar geht an den Präsidenten des Landesgerichts und das andere an den "Ministre du Genre, de la Solidarité Nationale, de la Famille et de l’Action Humanitaire du Burkina Faso". Jedes Gesuch muss mit einer 5000 FCFA Marke versehen sein (erhältlich bei der Botschaft von Burkina Faso). |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag | Ca. 2,5 - 3 Jahre |
Dauer des Verfahrens nach dem Matchingentscheid |
Oft mindestens 10 - 12 Monate |
Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | 15 Tage |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Burkina Faso verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Je ein Bericht während den ersten zwei Jahren.
- Anschliessend in Intervallen von 3 Jahren je ein Bericht bis das Kind das 18. Altersjahr erreicht hat.
Es wird empfohlen, die Anweisungen der Vermittlungsstellen sorgfältig zu befolgen.
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 78 kB, 18.02.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 14.09.2024