Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Armenien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Jährliche Berichte während fünf Jahren nach Aufnahme des Kindes in der Schweiz.
- Die Berichte müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 78 kB, 18.02.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
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The prospective adoptive parent should not suffer from the following diseases (PDF, 89 kB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 17.02.2025