Worum geht es?
Der Bund ist bei der Beschaffung und Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen an klare Regeln gebunden: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) wurden die Daten juristischer Personen aus dessen Geltungsbereich genommen. Für den Umgang von Bundesorganen mit Daten von juristischen Personen werden nun die bestehenden Bestimmungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) angepasst, um nach Ablauf der Übergangsfrist Rechtslücken zu vermeiden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 21. Mai 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Änderungen des RVOG (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Dossier
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Letzte Änderung 21.05.2025
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