Datenschutz (Schengen)

Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

Worum geht es?

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 27. November 2008 regelt den Schutz von Personendaten, die bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit verarbeitet werden, und stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Ein Gesetzesentwurf setzt den Rahmenbeschluss um, soweit die schweizerische Gesetzgebung die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht vollständig erfüllt.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. Januar 2009 heisst der Bundesrat die Übernahme des EU-Rahmenbeschlusses über den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit gut. Er beauftragt gleichzeitig das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft mit den erforderlichen Gesetzesänderungen vorzubereiten (Medienmitteilung). 
  • Am 13. Mai 2009 schickt der Bundesrat Vorschläge zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in die Vernehmlassung (Medienmitteilung). 
  • Am 11. September 2009 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf, der den EU-Rahmenbeschluss umsetzt, soweit die schweizerische Gesetzgebung dessen Anforderungen nicht vollständig erfüllt (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss umsetzen, auf den 1. Dezember 2010 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

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Letzte Änderung 12.08.2010

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