Änderung der Zivilprozessordnung
Schlagwörter: Rechtspflege | Prozessrecht
Worum geht es?
Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Zivilprozessordnung verbessern. In erster Linie soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Gericht und damit die Rechtsdurchsetzung im Privatrecht erleichtert werden. Insbesondere sollen die Kostenschranken und das Prozesskostenrisiko gesenkt, der kollektive Rechtsschutz gestärkt und die Verfahrenskoordination vereinfacht werden. Damit werden mehrere parlamentarische Aufträge erfüllt.
Was ist bisher geschehen?
- Am 2. März 2018 schickt der Bundesrat die Änderung der Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
- Erläuternder Bericht (PDF, 815.16 KB)
- Vorentwurf (PDF, 268.67 KB)
- Medienmitteilung vom 2. März 2018
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
- Stellungnahmen der Kantone (PDF, 10.81 MB)
- Stellungnahmen der Parteien (PDF, 815.86 KB)
- Weitere Stellungnahmen (PDF, 20.88 MB)
Weitere Infos
Dossier
nach oben Letzte Änderung 02.03.2018