Worum geht es?
Bei Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden, soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen. Damit wird Empfängerinnen und Empfängern von Dokumenten wie Kündigungen oder Gerichtsurteilen mehr Zeit verschafft. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun soll er auf das ganze Bundesrecht übertragen werden.
Was ist bisher geschehen?
- Die RK-N hat am 7. April 2022 die Motion Harmonisierung der Fristenberechnung eingereicht.
- Am 8. Juni 2022 hat der Nationalrat und am 29. September 2022 der Ständerat die Motion angenommen (Motion 22.3381).
- Am 14. Februar 2024 eröffnet der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 12. Februar 2025 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2025 565)
-
Entwurf
(BBl 2025 566)
- Medienmitteilung vom 12. Februar 2025
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 12.02.2025
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