Stärkung des Datenschutzes

Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Worum geht es?

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) und die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Mit der Totalrevision wird das DSG den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Dabei werden insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessert und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt.

Gleichzeitig soll die Totalrevision der Schweiz erlauben, das revidierte Datenschutzübereinkommen SEV 108 des Europarats zu ratifizieren sowie die Schengen-relevante Richtlinie (EU) 2016/680 über den Datenschutz in Strafsachen umzusetzen. Zudem soll die Revision die schweizerische Datenschutzgesetzgebung insgesamt den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 annähern. Diese Annäherung und die Ratifizierung des revidierten Übereinkommens SEV 108 sind zentral, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne weitere Hürden möglich bleibt.

Das Parlament hat die Vorlage des Bundesrates in zwei Etappen aufgeteilt. In der ersten Etappe wurde nur die Schengen-relevante Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz in Strafsachen umgesetzt. In der zweiten Etappe wurde die Totalrevision des DSG beraten. Diese Revision trägt auch der Verordnung (EU) 2016/679 und dem revidierten Datenschutzübereinkommen SEV 108 des Europarats Rechnung. Ausserdem wird ein Teil der Anpassungen der ersten Etappe wieder aufgehoben und in die Totalrevision des DSG integriert.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 9. Dezember 2011 heisst der Bundesrat den Bericht über die Evaluation des DSG gut und beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation und der derzeit laufenden Entwicklungen in der EU und beim Europarat gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen sowie bis Ende 2014 Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten (Medienmitteilung).
  • Um das nötige Fachwissen einzubeziehen sowie die Interessen der verschiedenen, von einer allfälligen Revision des DSG betroffenen Personengruppen zu gewährleisten, setzt das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Begleitgruppe ein. Die Begleitgruppe erörtert von September 2012 bis Oktober 2014 den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum DSG und fasst die Diskussionsergebnisse in einem Bericht zusammen (Bericht Begleitgruppe Revision DSG (PDF, 1 MB, 05.06.2020)).
  • Am 1. April 2015 nimmt der Bundesrat den Bericht der Begleitgruppe sowie die Vorschläge des EJPD zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis. Er beauftragt das EJPD, ihm unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Datenschutzreformen in der EU und beim Europarat bis spätestens Ende August 2016 einen Vorentwurf für eine Revision des DSG zu unterbreiten (Medienmitteilung).
  • Am 21. Dezember 2016 schickt der Bundesrat den Vorentwurf zu einer Totalrevision des DSG und zur Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 15. September 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des DSG (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (17.059) zum Entwurf 1 und 2 (Erste Etappe: Datenschutzbestimmungen für die Schengener Zusammenarbeit in Strafsachen und Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU).
     
  • Der Bundesrat setzt die Datenschutzbestimmungen für die Schengener Zusammenarbeit in Strafsachen auf den 1. März 2019 in Kraft (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (17.059) zum Entwurf 3 (Zweite Etappe: Totalrevision des DSG).  
     
  • Am 23. Juni 2021 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (Medienmitteilung).
  • Am 31. August 2022 setzt der Bundesrat das totalrevidierte Datenschutzgesetz (nDSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) per 1. September 2023 in Kraft. (Medienmitteilung).
  • Am 10. Mai 2023 setzt der Bundesrat verschiedene Änderungen des totalrevidierten Datenschutzgesetzes, welche das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (die oder der Beauftragte) betreffen, auf den 1. September 2023 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt auch die Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Zweite Etappe (Totalrevision des DSG)

Vernehmlassungsverfahren betreffend die Verordnung über Datenschutzzertifizierungen

Verordnung wurde im Rahmen einer informellen Anhörung konsultiert.

Dossier

29.08.2023

Europarecht

23.01.2023

Schengen/Dublin

27.11.2008

Schengen/Dublin

01.01.2008

Datenschutz

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Letzte Änderung 10.05.2023

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