Verwaltungsstrafrecht

Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts

Worum geht es?

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) ist am 1. Januar 1975 in Kraft getreten und wurde seither nie vollständig überarbeitet. Der Bundesrat wurde mit der Motion 14.4122 Caroni (Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht) beauftragt, das Verwaltungsstrafrecht zu modernisieren.

Um das Anliegen der Motion umzusetzen, schlägt der Bundesrat vor, die Verfahrensregeln im VStrR zu modernisieren und soweit möglich dem ordentlichen Strafprozessrecht anzugleichen. Gleichzeitig sollen die zuständigen Behörden mit verfahrensrechtlichen Instrumenten ausgestattet werden, damit die Verfahren effizienter werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 31. Januar 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts (Medienmitteilung).

Dokumentation

Parlamentarische Vorstösse

  • 14.4122

    Motion Caroni. Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 31.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Patrick Rohner
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 47 46
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.isc-ejpd.admin.ch/content/bj/de/home/staat/gesetzgebung/verwaltungsstrafrecht.html