Dies ist eine Informationsseite zu einem laufenden Rechtsetzungsprojekt. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sanierungsverfahren müssen erst vom Parlament beraten und entschieden werden. Es handelt sich nicht um geltendes Recht und kann derzeit nicht in Anspruch genommen werden.
Für eine persönliche Beratung zum Umgang mit Schulden wenden Sie sich bitte an eine Schuldenberatungsstelle in Ihrer Region.
Worum geht es?
Der Bundesrat wurde mit zwei parlamentarischen Vorstössen (Motion 18.3510 Hêche sowie Motion 18.3683 Flach) beauftragt, eine Vorlage für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen vorzubereiten. Personen, die keine konkreten Möglichkeiten haben, ihre Schulden zu tilgen, soll eine wirtschaftliche Wiedereingliederung ermöglicht werden. Die Vorlage sieht die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen vor, damit unter bestimmten Bedingungen diese Personen sich von ihren Schulden befreien können.
Was ist bisher geschehen?
- Am 9. März 2018 verabschiedet der Bundesrat den Bericht "Sanierungsverfahren für Privatpersonen" in Beantwortung des Postulates Hêche 13.4193 (Medienmitteilung).
- Am 3. Juni 2022 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Medienmitteilung).
- Am 15. Januar 2025 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Anpassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (25.019)
Dokumentation
Berichte
- Rechtstatsächliche Untersuchung "Umgang mit Verlustscheinen" (PDF, 689 kB, 16.06.2022)
- Rechtstatsächliche Untersuchung "Effekte eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Schuldner" (PDF, 381 kB, 16.06.2022)
- RFA Bericht der BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG vom 19. September 2024 (PDF, 921 kB, 23.01.2025)
Expertengruppe Sanierungsverfahren für Privatpersonen
Das Bundesamt für Justiz hat zur Unterstützung der Arbeiten rund um die Schaffung eines "Sanierungsverfahrens für Privatpersonen" eine Expertengruppe eingesetzt, welche in regelmässigen Gesprächsrunden konsultiert wird.
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
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Botschaft
(BBL 2025 356)
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Entwurf
(BBl 2025 257)
- Medienmitteilung vom 15. Januar 2025
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 15.01.2025
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