Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt

Worum geht es?

Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Bestimmungen für die nachhaltige Unternehmensführung von Mensch und Umwelt. Zum einen sind grosse Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten einhalten. Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden. Am Grundsatz der internationalen Abgestimmtheit will der Bundesrat auch künftig festhalten.
Aus diesem Grund lehnt er die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ab. Er hat entschieden, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser soll sich insbesondere an den künftigen Bestimmungen der EU orientieren.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 10. Oktober 2016 wird die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" mit 120 418 gültigen Unterschriften eingereicht.
  • Am 11. Januar 2017 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen (Medienmitteilung).
  • Am 15. September 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (17.060)
     
  • Am 14. August 2019 bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, dass Schweizer Unternehmen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltschutzstandards im Ausland berichten müssen (Medienmitteilung).
  • Am 18. März 2020 beschliesst der Bundesrat, die Behandlungsfristen im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksbegehren ruhen zu lassen. Dies gilt auch für die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Medienmitteilung).
  • Am 1. Juli 2020 setzt der Bundesrat den Abstimmungstermin auf den 29. November 2020 fest (Medienmitteilung).
  • Am 29. November 2020 wird die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" abgelehnt.
  • Am 14. April 2021 schickt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 14. Juli 2021 endet die Vernehmlassung zur Verordnung für die Umsetzung der Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt.
  • Am 3. Dezember 2021 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und setzt die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht sowie die Umsetzungsverordnung auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 2. Dezember 2022 nimmt der Bundesrat die Entwicklungen in der EU zur Kenntnis und legt in einer Aussprache das weitere Vorgehen fest (Medienmitteilung).
  • Am 22. September 2023 beschliesst der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage im Hinblick auf künftige Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Medienmitteilung).
  • Am 22. Dezember 2023 nimmt der Bundesrat eine externe Studie über die Auswirkungen der EU-Richtlinien zu den Sorgfaltspflichten zur Kenntnis (Medienmitteilung). 
  • Am 26. Juni 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen (Medienmitteilung). 
  • Am 21. März 2025 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zu den vorgeschlagenen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten von Unternehmen sowie die aktualisierte Studie über die Auswirkungen der EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten zur Kenntnis und beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die möglichen Varianten für eine pragmatischen Änderung der aktuellen Gesetzgebung auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 27. Mai 2025 wird die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» mit 126 264 gültigen Unterschriften eingereicht.
  • Am 3. September 2025 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen und der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen (Medienmitteilung).

Dokumentation


Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr)


Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Letzte Änderung 03.09.2025

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