Worum geht es?
Am 10. Oktober 2016 ist die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" eingereicht worden. Sie verlangt, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren müssen. Der Bundesrat räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. Die Forderungen der Initianten gehen ihm jedoch insbesondere im Bereich der Haftungsregelung zu weit. Deshalb unterstützt er den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Dieser tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und ein allfälliges Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag scheitert.
Was ist bisher geschehen?
- Am 10. Oktober 2016 wird die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" mit 120 418 gültigen Unterschriften eingereicht.
- Am 11. Januar 2017 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen (Medienmitteilung).
- Am 15. September 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (17.060)
- Am 14. August 2019 bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, dass Schweizer Unternehmen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltschutzstandards im Ausland berichten müssen (Medienmitteilung).
- Am 18. März 2020 beschliesst der Bundesrat, die Behandlungsfristen im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksbegehren ruhen zu lassen. Dies gilt auch für die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Medienmitteilung).
- Am 1. Juli 2020 setzt der Bundesrat den Abstimmungstermin auf den 29. November 2020 fest (Medienmitteilung).
Dokumentation
Gegenüberstellungen
Volksinitiative
Botschaft
Berichte
Indirekter Gegenvorschlag des Parlaments
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 01.07.2020
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