Worum geht es?
Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" angenommen. Damit haben sie sich für den neuen Artikel 123b der Bundesverfassung („Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.“) ausgesprochen, der sofort in Kraft getreten ist. Der neue Verfassungsartikel muss noch auf Gesetzesstufe konkretisiert werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 1. März 2006 reicht die Vereinigung "Marche Blanche" die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" mit 119 375 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Sie will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel 123bis mit folgendem Wortlaut verankern: "Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar".
- Am 1. November 2006 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen. Er will aber mit einem indirekten Gegenvorschlag das Anliegen eines verstärkten Kindesschutzes berücksichtigen (Medienmitteilung).
- Am 28. Februar 2007 schickt der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Unverjährbarkeitsinitiative neue Verjährungsregeln in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 27. Juni 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" und zur Änderung der Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (07.063)
- Volksabstimmung vom 30. November 2008
Erläuterungen des Bundesrates
Medienkonferenz vom 21. Oktober 2008
Referat von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Referat von Staatsrätin Jacqueline De Quattro
Referat von Untersuchungsrichterin Anastasia Falkner
Referat von Michael Leupold, Direktor des Bundesamtes für Justiz
Medienmitteilung
Ergebnis der Volksabstimmung
Abstimmungskommentar von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
- Am 26. Mai 2010 schickt der Bundesrat die Gesetzesrevision zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 22. Juni 2011 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (11.039)
- Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Volksinitiative
Volksinititative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
-
Vorprüfung
(BBl 2004 4723)
-
Zustandekommen
(BBl 2006 3657)
Vernehmlassungsverfahren
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" und zur Änderung der Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern
(BBl 2007 5369)
-
Entwurf (Bundesbeschluss bettreffend die Volksinitiative)
(BBl 2007 5393)
-
Entwurf (Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes)
(BBl 2007 5395)
- Medienmitteilung vom 27. Juni 2007
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zum Bundesgesetz zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung
(BBl 2011 5977)
-
Entwurf
(BBl 2011 6019)
- Medienmitteilung vom 22. Juni 2011
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
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Letzte Änderung 31.10.2012
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