Revision des Strafregisterrechts

Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Worum geht es?

Mit einer Totalrevision des Strafregisterrechts sind Bestimmungen für die Registrierung von natürlichen Personen an die veränderten gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnisse angepasst worden. Damit Behörden über bessere Entscheidgrundlagen verfügen, können im Strafregister mehr Strafdaten gespeichert werden. Zudem sind die Zugangsrechte massvoll ausgedehnt worden. Als Gegengewicht stärkt das neue Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA den Datenschutz, indem es das Auskunftsrecht von Privaten erweitert und die Kontrolle der Datenbearbeitung intensiviert. Abweichend vom Entwurf des Bundesrates hat das Parlament auf die Schaffung von Rechtsgrundlagen für ein Strafregister für Unternehmen verzichtet. In der neuen Strafregisterverordnung werden die Ausführungsbestimmungen zum Strafregistergesetz festgelegt.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung. Damit sollen die befristeten Online-Zugriffsrechte der kantonalen Einbürgerungsbehörden, des Bundesamtes für Polizei sowie des Nachrichtendienstes des Bundes (ehemals Dienst für Analyse und Prävention) auf Gesetzesstufe verankert werden (Medienmitteilung).
  • Die Vernehmlassung ergibt, dass im Strafregisterrecht zusätzlicher Anpassungsbedarf besteht, der als weit dringender eingestuft wird. Die Teilrevision wird deshalb im Rahmen der geplanten umfassenden Revision des Strafregisterrechts weiterverfolgt.
  • Am 31. Oktober 2012 schickt der Bundesrat die Vorschläge für eine Gesamtrevision des Strafregisterrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 20. Juni 2014 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Strafregistergesetz (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (14.053)
    Das Parlament hat das Strafregistergesetz am 17. Juni 2016 verabschiedet.
    Die Gesamtrevision des Strafregisterrechts ist mit einem umfassenden Neubau der veralteten Datenbank VOSTRA verbunden. Das komplexe Projekt NewVOSTRA, das unmittelbar nach der Verabschiedung des Strafregistergesetzes gestartet worden ist, erfordert die Entwicklung neuer Technologien. Zudem wird eine Vernehmlassungsvorlage mit den nötigen Anpassungen auf Verordnungsebene ausgearbeitet. Das Inkrafttreten des neuen Strafregisterrechts und die Inbetriebnahme der neuen Datenbank sind auf Anfang 2023 geplant.
     
  • Am 17. November 2021 schickt der Bundesrat die Vorschläge für eine neue Strafregisterverordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 19. Oktober 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis, verabschiedet die Strafregisterverordnung (StReV) und setzt das neue Strafregisterrecht (mit Ausnahme von Art. 65 StReG) auf den 23. Januar 2023 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Vernehmlassungsergebnisse

Botschaft und Entwurf


Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Dossier

04.03.2024

Strafregister

19.10.2022

Strafregisterrecht

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Letzte Änderung 19.10.2022

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