Bundesrat setzt das neue Strafregisterrecht auf den 23. Januar 2023 in Kraft

Bern, 19.10.2022 - Der Bundesrat setzt das neue Strafregisterrecht auf den 23. Januar 2023 in Kraft. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 entschieden. Ebenfalls am 23. Januar 2023 wird das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA in Betrieb genommen.

Am 17. Juni 2016 hat das Parlament der Totalrevision des Strafregisterrechts zugestimmt und das neue Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA verabschiedet. Die Totalrevision verfolgt das Ziel, durch eine massvolle Erweiterung der behördlichen Zugangsrechte die Sicherheit zu verbessern, eine datenschutzkonforme Regelung auf Gesetzesebene zu schaffen und eine effizientere Datenbearbeitung zu ermöglichen.

Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat nun auch die neue Strafregisterverordnung verabschiedet. Die Ausführungsbestimmungen regeln im Detail, wie die gespeicherten Daten über Strafurteile und hängige Strafverfahren in VOSTRA bearbeitet werden. Aufgrund der positiven Stellungnahmen in der Vernehmlassung wurde der Vorentwurf nur marginal angepasst. Beispielsweise sollen die kantonalen Strafverfolgungsbehörden auch künftig zwei Wochen Zeit haben, die Einträge im Strafregister vorzunehmen.

Der Bundesrat setzt das neue Strafregisterrecht (Strafregistergesetz und Strafregisterverordnung) auf den 23. Januar 2023 in Kraft. Das Strafregister-Informationssystem VOSTRA wird weiterhin vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Dies unter Mitwirkung anderer Bundesbehörden und der Kantone.

Neues Strafregister-Informationssystem VOSTRA ab Januar 2023 in Betrieb

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des revidierten Strafregisterrechts am 23. Januar 2023 wird das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA wie geplant den Betrieb aufnehmen. Das modernisierte Informationssystem ermöglicht es, die Strafregisterdaten sicher, schneller und benutzerfreundlicher einzutragen und zu verwalten.

Das neue VOSTRA leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in der Strafjustiz. Künftig haben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsbehörden die Möglichkeit, ihre Daten direkt von ihren eigenen Systemen per Knopfdruck in VOSTRA abzuspeichern und auf eine manuelle Eingabe zu verzichten. Dazu ist die Anbindung an eine VOSTRA-Schnittstelle notwendig.

Strafregisterauszug kostet neu noch 17 Franken

Aufgrund der technischen Neuerungen im Strafregister-Informationssystem kann der Preis für die Bestellung eines Strafregisterauszugs gesenkt werden. Neu kostet dieser pauschal pro Bestellung eines Auszugs 17 Franken statt wie bisher 20 Franken.


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Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



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Letzte Änderung 26.06.2024

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