Europäisches Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Worum geht es ?

In einer Welt, die sich durch Globalisierung und grosse Mobilität der Menschen auszeichnet, hat der nationale Gesetzgeber in der Medizin nur noch einen beschränkten Einflussbereich. Zu leicht kann das, was in einem Staat verboten ist, durch eine Reise in einen anderen Staat umgangen werden. Um so wichtiger ist, dass sich die Staaten gemeinsam zu bestimmten Grundsätzen bekennen und die neuen Herausforderungen gemeinsam angehen. Diesem Ziel dient das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997, das die Grundrechte im Bereich der Humanmedizin konkretisiert und weiterentwickelt. Erstmals liegt damit auf internationaler Ebene ein Übereinkommen vor, das verbindliche Rechtsregeln für den Bereich der Medizin statuiert. Frühere internationale Instrumente zu medizinischen Fragen haben sich mit der unverbindlichen Form der Deklaration oder Empfehlung begnügt.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat ermächtigt am 28. September 1998 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage durchzuführen, ob die Schweiz das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen ratifizieren soll (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 28. April 1999 Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat verabschiedet am 12. September 2001 die Botschaft zur Ratifikation der Biomedizin Konvention (Medienmitteilung).
      
  • Parlamentarische Beratungen (01.056)
     
  • Am 1. November 2008 treten das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen für die Schweiz in Kraft.
  • Im Herbst 2009 kommen das EJPD und das EDI überein, dass die Federführung für das Gesetz (Anfragen zur Auslegung, parlamentarische Vorstösse etc.) vom Bundesamt für Justiz auf das Bundesamt für Gesundheit übergeht.

Dokumentation

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 17.01.2005

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Privatrecht
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 41 82
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Biomedizin
Schwarzenburgstrasse 157
CH-3003 Bern
T +41 58 463 51 54
F +41 58 462 62 33
Biomedizin@bag.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/gesellschaft/gesetzgebung/archiv/biomedizin.html