Worum geht es?
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Unter das Verbot fallen Gegenstände, aber auch Gesten oder Grussformeln. Wer dagegen verstösst, soll eine Busse bezahlen. Der Bundesrat eröffnet am 13. Dezember 2024 die Vernehmlassung für ein neues Spezialgesetz und erfüllt damit den ersten Teil eines Auftrages aus dem Parlament (Motion 23.4318).
Vor dem Hintergrund der Zunahme von antisemitischen Vorfällen in der Schweiz ist das Verbot von Symbolen im Zusammenhang mit dem Dritten Reich besonders dringend. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Bundesrat in einem zweiten Schritt ein Verbot für die Verwendung von weiteren extremistischen, rassendiskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen vorschlagen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 13. Oktober 2023 reicht die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) die Motion 23.4316 "Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen." ein.
- Am 29. November 2023 beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Am 20. Dezember 2023 nimmt der Ständerat die Motion an, am 17. April 2024 folgt der Nationalrat mit der Annahme.
- Am 13. Dezember 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues Spezialgesetz zum Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit. Die Vernehmlassung für das neue Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) dauert bis am 31. März 2025 (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Dossier
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Letzte Änderung 13.12.2024
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