Strafnorm gegen Rassendiskriminierung

Worum geht es?

Die am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Strafnorm gegen Rassendiskriminierung ist bereits im Vorfeld der Referendumsabstimmung im Jahre 1994 in Teilen der Bevölkerung und teilweise auch von Strafrechtlern kritisiert worden. Punkte der Kritik waren etwa die fehlende Bestimmtheit des strafbaren Verhaltens (Was heisst z. B. "zu Hass oder Diskriminierung aufrufen" oder "Ideologien verbreiten"?) oder die Befürchtung, die Strafnorm beeinträchtige das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Diese Kritik ist weder in der Bevölkerung noch im Parlament verstummt. Deshalb wird überprüft, ob und wie der entsprechende Artikel des Strafgesetzbuches (Art. 261bis) klarer und eindeutiger formuliert werden kann. Auf der anderen Seite ist ein parlamentarischer Vorstoss hängig, der diese Strafnorm ergänzen will und eine Strafbarkeit rassistischer Embleme fordert (Art. 261ter). Auf der anderen Seite fordert ein parlamentarischer Vorstoss, dass diese Strafnorm ergänzt und das Verwenden rassistischer Embleme unter Strafe stellt.

Was ist bisher geschehen?

  • Seit Herbst 2004 beschäftigt sich das Bundesamt für Justiz (BJ) aufgrund einer Reihe parlamentarischer Vorstösse mit Fragen im Zusammenhang mit der Rassismus-Strafnorm. Seit der zweiten Jahreshälfte 2006 stehen die Problematik der Leugnung des Völkermordes sowie - infolge des Wechsels der Federführung vom Bundesamt für Polizei zum BJ - die Frage des Verbotes von rassistischen Emblemen im Vordergrund.
  • Am 23. Mai 2007 findet ein Hearing über die Rassismusstrafnorm statt (Medienmitteilung)
  • Am 21. Dezember 2007 nimmt der Bundesrat ein Arbeitspapier über den Revisionsbedarf der Rassismusstrafnorm zur Kenntnis. Er sieht keinen Handlungsbedarf zur Konkretisierung dieser Strafnorm (Medienmitteilung).

Dokumentation

Parlamentarische Beratungen

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 21.12.2007

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