Unverjährbarkeitsinitiative

Volksabstimmung vom 30. November 2008

Abstimmungskommentar von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf


Sehr geehrte Damen und Herren

Volk und Stände haben heute die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern“ angenommen. Damit hat das Schweizer Volk seinen Willen bekundet, dass sich pädophile Straftäter bis am Ende ihres Lebens nicht in Sicherheit wähnen und durch Verjährungsfristen geschützt werden sollen. Auch der Bundesrat und das Parlament haben sich mit ihrem indirekten Gegenvorschlag für ein entschiedenes und verschärftes Vorgehen gegen pädophile Straftäter ausgesprochen. Doch deren juristische und pragmatische Argumente haben in einer stark emotionalen Frage die Mehrheit des Volkes nicht zu überzeugen vermocht.

Nun gilt es das Anliegen, das im Abstimmungsresultat zum Ausdruck kommt, ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass der neue Verfassungsartikel 123bis kein toter Buchstabe bleibt. Um die Rechtssicherheit und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, muss aber die neue Verfassungsbestimmung im Strafgesetzbuch konkretisiert werden. Ich werde deshalb umgehend mein Departement beauftragen, die erforderlichen Gesetzgebungsarbeiten aufzunehmen. Es wird namentlich darum gehen, die unbestimmten Rechtsbegriffe „Kinder vor der Pubertät“ und „sexuelle und pornografische Straftaten“ näher zu bestimmen. Mit anderen Worten: Wir müssen genau festlegen, welche Opfer besonders zu schützen sind und welche Delikte unverjährbar sein sollen.

Diese Verfassungs- und Gesetzesrevision beendet allerdings nicht die öffentliche Diskussion über den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Anstrengungen im Kampf gegen die Pädophilie. Die Frage der Verjährung stellt nur einen Aspekt dar. Weitere Projekte werden zurzeit im Parlament und in der Bundesverwaltung diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass nach der Einführung der Unverjährbarkeit für Sexualstraftaten gegen Kinder zusätzliche Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung der Pädophilie ergriffen werden dürften. Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterhin für eine Rechtsordnung einsetzen werde, welche die Kinder optimal vor sexuellem Missbrauch schützt.

Letzte Änderung 29.04.2021

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