Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen

Worum geht es?

Das neue Gesetz bringt eine für die ganze Schweiz einheitliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Zivilsachen. Tragender Grundsatz ist die Zuständigkeit am Wohnsitz der beklagten Partei, doch sieht das Gesetz mehrere Ausnahmen oder auch zusätzliche Alternativen vor: z. B. einen Klägergerichtsstand am Wohnsitz des Konsumenten.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 15. Januar 1997 schickt der Bundesrat den Expertenentwurf zu einem Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (Gerichtsstandsgesetz) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 18. November 1998 verabschiedet der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft zu einem Gerichtsstandgesetz (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (98.067)
     
  • Der Bundesrat setzt das Gerichtsstandsgesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 10.05.2000

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