9. Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Die rechtlichen Grundlagen sind das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Die einschlägigen Artikel sind unten aufgeführt.

Die nachfolgenden Ausführungen vermitteln eine Übersicht über die Regeln der Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts. Sie haben keinerlei rechtsbindende Wirkung. Massgebend sind ausschliesslich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeines

Voraussetzungen

Ablauf der Änderung

Änderung des Vornamens

Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft; Kindesverhältnisse

Kosten

Missbräuchliche Erklärungen

Adressen

Letzte Änderung 27.03.2024

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