Änderung des Zivilgesetzbuches
Worum geht es?
Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen in Gerichtsverfahren sollen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer besser vor Verletzungen ihrer Rechte schützen. Der Bundesrat erfüllt damit einen parlamentarischen Auftrag.
Was ist bisher geschehen?
- Am 2. September 2020 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 29. Juni 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung).
- Am 15. Dezember 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (23.085)
- Am 14. Januar 2026 beschliesst der Bundesrat, die Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Berichte
-
Besitzesschutz bei Hausbesetzungen. Gutachten zur Motion Feller (15.3531) (PDF, 36 MB, 20.08.2018)
Prof. Dr. Ramon Mabillard, 20. August 2018
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2024 116)
-
Entwurf
(BBl 2024 117)
- Medienmitteilung vom 15. Dezember 2023
Referendumsvorlage
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 14.01.2026
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Nathalie
Stoffel
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 466 00 64
Kontakt