Das Parlament hat am 30. September 2016 das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Es ist am 1. April 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz wurde in der Folge per 1. Mai 2020 (Nicht-Berücksichtigung des Solidaritätsbeitrages bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen), 1. November 2020 (Aufhebung der ursprünglich für Solidaritätsbeitrags-Gesuche geltenden Einreichefrist) und 1. Juli 2021 (keine Reduktion von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose infolge Auszahlung des Solidaritätsbeitrages) revidiert.
In der Verordnung zum Bundesgesetz werden gewisse Aspekte des Gesetzes detailliert beschrieben, insbesondere das Verfahren zur Eingabe eines Gesuchs zum Solidaritätsbeitrag. Die Verordnung wurde auf den 1. Januar 2021 ebenfalls revidiert.
Weitere Informationen über die Entstehungsgeschichte und die Inhalte des AFZFG finden Sie in der bundesrätlichen Botschaft:
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Botschaft des Bundesrates (AFZFG)
(BBl 2016 101)
Detailliertere Informationen und weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Entstehung bzw. den Änderungen des AFZFG und der dazugehörigen Verordnung finden sich hier:
Letzte Änderung 19.05.2022