Anhörungen

Im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben kann die Dienststelle Oberaufsicht Schuldbetreibung und Konkurs zu geplanten Weisungen, Kreisschreiben, Formularen und Informationen Anhörungen interessierter Kreise durchführen (Art. 10 VlG, SR 172.061).

Letzte Änderung 01.07.2015

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