Geldspielgesetz

Verfassungsartikel über die Geldspiele und Bundesgesetz über Geldspiele

Worum geht es?

Das neue Geldspielgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben, und wird das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 sowie das veraltete Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ablösen. Online-Geldspiele wie Poker, Black Jack oder Roulette sind neu zugelassen, wenn Casinos mit Sitz in der Schweiz sie anbieten. Kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken sind mit Bewilligung neu erlaubt. Die Abgaben für AHV/IV und für gemeinnützige Zwecke bleiben bestehen. Gegen das Gesetz ergriffen verschiedene Kreise das Referendum. In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 hat sich die Bevölkerung für das neue Geldspielgesetz ausgesprochen. Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Was ist bisher geschehen?

Dokumentation

Bundesgesetz über Geldspiele

Verordnungen zum Geldspielgesetz

Weitere Infos

Dossier

05.03.2026

Geldspiele

01.01.2019

Geldspielgesetz

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 01.01.2019

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Michel Besson
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 463 07 12
F +41 58 462 20 45
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.e-doc.admin.ch/content/bj/de/home/wirtschaft/archiv/geldspielgesetz.html