Gemäss Artikel 123 der Bundesverfassung sind die Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig.
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Bundesverfassung
(BV, SR 101)
Das Schweizerische Strafgesetzbuch regelt u.a. die einzelnen Strafen (Art. 34 - 46) und Massnahmen (Art. 56 - 73) sowie deren Vollzug (Art. 74 - 92).
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Schweizerisches Strafgesetzbuch
(StGB, SR 311.0)
Der jugendstrafrechtlich angeordnete Freiheitsentzug wird in einer Einrichtung für Jugendliche vollzogen, in der jeder Jugendliche entsprechend seiner Persönlichkeit erzieherisch betreut und insbesondere auf die soziale Eingliederung nach der Entlassung vorbereitet wird (Art. 27).
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Jugendstrafgesetz
(JStG, SR 311.1)
Der Bund kann Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug erlassen und spielt eine aktive Rolle, namentlich indem er Baubeiträge an Vollzugsanstalten für Erwachsene, junge Erwachsene und Jugendliche, Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und Beiträge an Modellversuche leistet. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung dieser Beiträge sind in folgenden Erlassen geregelt:
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Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
(LSMG, SR 341)
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Verordnung vom 21. November 2007 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
(LSMV, SR 341.1)
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Verordnung des EJPD vom 19. November 2011 über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug
(SR 341.14)
- Beitragsrichtlinien (PDF, 260 kB, 19.12.2023)
Der Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft sowie der Weg- und Ausweisung ist in folgenden Erlassen geregelt:
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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz)
(AIG, SR 142.20)
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Asylgesetz
(AsylG, SR 142.31)
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Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen
(VVWA, SR 142.281)
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Verordnung des EJPD über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Vollzug der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen
(SR 142.281.3)
- Internationale Übereinkommen, Resolutionen und Empfehlungen
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Soft Law im Justizvollzug
Übersicht des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug SKJV
Letzte Änderung 19.12.2023