Seit 1. Januar 2001 führt das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen ein Register zur Aufbewahrung von Samenspenderdaten, welche ihm von behandelnden Ärztinnen oder Ärzten, die in der Schweiz tätig sind, übermittelt werden. Dies, um im Bedarfsfall die betroffenen Kinder bei der Nachforschung über ihre Herkunft begleiten zu können.
Allgemeine Information zur Auskunft aus dem Spenderdatenregister finden Sie unter der Rubrik "Häufige Fragen". Das Formular "Auskunftsgesuch aus dem Spenderdatenverzeichnis zum Samenspender" finden Sie unter der Rubrik "Formulare".
Das Bearbeitungsreglement beschreibt die Einrichtung und Führung des Spenderdatenregisters, insbesondere dessen Aufbau, die Ablauforganisation, die Zugriffsberechtigung und den Datenschutz.
Achtung:
Das Bearbeitungsreglement ist zur Zeit in Überarbeitung. Bitte beachten Sie, dass die untenstehende Fassung bezüglich der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Bestimmungen nicht aktualisiert ist.
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Règlement de traitement du 27 septembre 2013 du registre des donneurs de sperme (PDF, 347 kB, 05.06.2020)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 17.11.2021