Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht des europäischen Anti-Folter-Ausschusses

Bern, 18.05.2022 - Die überwiegende Mehrheit der Personen, die sich in der Schweiz im Freiheitsentzug befinden, wird korrekt behandelt. Dies hält der Anti-Folter-Ausschuss des Europarats (CPT) in einem Bericht vom Oktober 2021 fest. Allerdings sieht der Ausschuss in verschiedenen Bereichen Optimierungsbedarf. Einige der Empfehlungen wurden in der Zwischenzeit bereits umgesetzt oder in Angriff genommen. Dies geht aus der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrats hervor, die er an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 verabschiedet hat.

Eine Delegation des CPT besuchte vom 22. März bis am 1. April 2021 verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz. Der Anti-Folter-Ausschuss inspizierte namentlich das Gefängnis Champ-Dollon und die geschlossene Anstalt Curabilis in Genf, verschiedene Einrichtungen der Kantonspolizei Genf, das Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne, die Klinik für forensische Psychiatrie in Königsfelden, Aargau, die Justizvollzugsanstalten Solothurn und Thorberg, Bern, sowie das Massnahmenzentrum Uitikon, Zürich.

Er unterhielt sich mit Personen, denen zum Zeitpunkt des Besuchs aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen sowie zivil- und verwaltungsrechtlichen Gründen die Freiheit entzogen war. Ein besonderes Augenmerk richtete der Ausschuss auf die Behandlung von Personen, die sich in Polizeigewahrsam befanden oder in Haftanstalten inhaftiert waren, auf Personen mit psychischen Störungen und auf Personen, die sich in ausländerrechtlicher Administrativhaft befanden.

Gemäss dem Bericht des CPT vom Oktober 2021 wird die überwiegende Mehrheit der Menschen, die sich in der Schweiz in Polizeigewahrsam oder in einer Einrichtung des Freiheitsentzugs befinden, korrekt behandelt. In den Kantonen Genf und Zürich hat der Ausschuss allerdings vereinzelt Hinweise auf übermässige Gewaltanwendung bei Festnahmen erhalten. Der CPT kritisiert in einigen Fällen auch die Abgabe von Medikamenten durch nicht-medizinisches Personal. Zudem hält der Bericht fest, dass die Überbelegungen in gewissen Westschweizer Anstalten nach wie vor ein Problem sind.

Keine Toleranz bei Misshandlungen

Der Bundesrat nimmt die Kritik des Europäischen Anti-Folter-Ausschusses zur Kenntnis und anerkennt, dass im Bereich der Polizeiarbeit Optimierungsbedarf besteht. In seiner Stellungnahme, die er gemeinsam mit den betroffenen kantonalen Behörden verfasst hat, weist er namentlich darauf hin, dass der Prävention von Polizeigewalt bereits bei der Rekrutierung und Ausbildung des Personals vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auch bei Weiterbildungen wird dem Thema Polizeigewalt und Verhältnismässigkeit grosse Beachtung geschenkt. Die Schweizer Polizeikorps tolerieren keinerlei Misshandlungen durch ihre Mitarbeitenden. Diesbezügliche Hinweise werden verfolgt, aufgearbeitet und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft zur unabhängigen Untersuchung weitergeleitet.

In der Stellungnahme legt der Bundesrat weiter dar, welche Massnahmen vorgesehen sind, um die Empfehlungen des CPT umzusetzen. Gewisse Massnahmen wurden bereits ergriffen oder befinden sich in der Umsetzung. In Bezug auf die Verabreichung von Medikamenten in der Haft wurden beispielsweise Standards erarbeitet und für das Monitoring der Kapazitäten im Justizvollzug eine detailliertere statistische Datenbank geschaffen.

Der CPT stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Er hat die Schweiz seit 1991 bereits zum achten Mal besucht (sieben periodische Besuche und ein ad-hoc Besuch). Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will im Dialog mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzugs verbessern.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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