Evaluation des Geldspielgesetzes

Ausgangslage

Am 25. April 2022 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschlossen, das Geldspielgesetz zu evaluieren. Auch der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen eine Evaluation des Geldspielgesetzes angekündigt (Interpellation De La Reussille [22.3112]; Interpellation Michaud Gigon [22.3340]; Interpellation Fehlmann Rielle [22.3844]; Interpellation Chassot [22.4296]). Das Bundesamt für Justiz (BJ) wurde mit der Federführung der Evaluation beauftragt.

Begleitgruppe

Das BJ hat eine Begleitgruppe eingesetzt, die sich regelmässig austauschen wird. Die Begleitgruppe hat sich am 17. Oktober 2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Sie begleitet die Evaluationsarbeiten in fachlicher Hinsicht bei der Planung und Beauftragung der Evaluation an Externe.

Zusammensetzung der Begleitgruppe

Die Gruppe bezieht die wesentlichen Akteure des Geldspielbereichs ein und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen und nationalen Vollzugs- und Aufsichtsbehörden, der Suchtfachstellen und der Geldspielbranche.

Gegenstand der Evaluation

Die Evaluation bezieht sich auf das Bundesrecht und die Auswirkungen des Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) sowie der Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS). Das Verfassungsrecht und das kantonale Recht (Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat, kantonale Ausführungsgesetze) sind nicht Gegenstand der Evaluation. Die Evaluation hat zum Ziel, die Wirksamkeit und die Auswirkungen der neuen Regelung, die 2019 in Kraft getreten ist, zu untersuchen und zu bewerten. Insbesondere soll festgestellt werden, ob die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und deren Umsetzung die Ziele der Regulierung erfüllen.

Die Evaluation umfasst drei Hauptthemen, welche das Bundesamt für Justiz in engem Austausch mit der Begleitgruppe festgelegt hat:

  • Auswirkungen der Neuregelung im Bereich des legalen Geldspielmarktes und Wirksamkeit der geltenden Regelungen für ausgewählte Geldspiele;
  • Wirksamkeit des Schutzes der Spielerinnen und Spieler vor den Gefahren, die von Geldspielen ausgehen;
  • Wirksamkeit der Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Geldspielmarktes.

Letzte Änderung 14.08.2024

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