Rechtsprechung des EGMR

Die Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) haben in letzter Zeit an Zahl und Bedeutung weiter zugenommen. Gleichzeitig kann man feststellen, dass sich die dynamische Rechtsprechung zur EMRK stetig fortentwickelt und immer weitere Rechtsgebiete erfasst. Das Bundesamt für Justiz vertritt die Schweiz vor dem EGMR. Um den Zugang zu der Rechtsprechung zu erleichtern, erstellt das Bundesamt für Justiz Quartalsberichte der Rechtsprechung des EGMR. Neben der die Schweiz direkt betreffenden Praxis sind auch gegen andere Staaten ergangene Urteile und Entscheidungen aufgenommen, soweit diese grundsätzlicher Natur sind und auch für unser Land von Bedeutung sein könnten. Es versteht sich, dass sie keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.

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Letzte Änderung 25.03.2024

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