Worum geht es?
Die Gerichte sollen zum Schutz der Opfer gewalttätige Personen anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und diese für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu betreten. Dies bietet dem Opfer häuslicher Gewalt eine Alternative zur Flucht aus der eigenen Wohnung. Die Gerichte können auch weitere Schutzmassnahmen veranlassen, z. B. der gewalttätigen Person verbieten, die unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten oder mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Juni 2000 reicht Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold eine parlamentarische Initiative ein. Sie verlangt, dass Opfer häuslicher Gewalt geschützt werden, indem die gewalttätigen Personen sofort aus der Wohnung weggewiesen werden und diese für eine bestimmte Zeit nicht mehr betreten dürfen.
- Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative am 7. Juni 2001 Folge gegeben hat, erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen einen Vorentwurf. Am 12. November 2003 schickt das EJPD den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 9. November 2005 die Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (00.419)
- Der Bundesrat setzt die neuen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) auf den 1. Juli 2007 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Stellungnahme des Bundesrates
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 24.01.2007
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