Frist für Gesuch um Solidaritätsbeitrag aufgehoben
Bern, 30.10.2020 - Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können neu zeitlich unbeschränkt ein Gesuch um Solidaritätsbeiträge einreichen. Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) tritt auf den 1. November 2020 in Kraft. Das Parlament hatte am 19. Juni 2020 beschlossen, die Frist ersatzlos zu streichen.
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Letzte Änderung 24.04.2023