Der heutige Stand der Staatsleitungsreform

Bern, 26.10.2000 - Bundesrat bereitet Grundsatzentscheid über die Ausgestaltung einer zweistufigen Regierung vor

Die Institutionen unseres Staates sind im Wesentlichen vor über 150 Jahren geschaffen worden. Sie stammen aus der Entstehungszeit des Bundesstaates und haben sich seither kaum verändert. Gewandelt haben sich hingegen die Anforderungen an den Staat: Die Probleme sind komplexer geworden, der Umfang der Bundesaufgaben ist gewachsen, die internationale Verflechtung der Schweiz hat zugenommen. Die Staatsleitungsreform soll dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit unseres Staates zu sichern und zu verbessern. Kernstück der Staatsleitungsreform bildet eine Reform der Regierung.

Vernehmlassung

Am 11. November 1998 schickt der Bundesrat zwei mögliche Varianten einer Regierungsreform in die Vernehmlassung: eine Stärkung der Kollegialregierung durch eine Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine Stärkung der Kollegialregierung durch eine zweistufige Regierung (Variante 2).

Entscheid für zweistufige Regierung

Am 19. August 1999 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beschliesst, die Reformarbeiten auf der Grundlage der Variante 2 weiterzuführen. Nach Variante 2 besteht die Bundesregierung aus dem Bundesratskollegium (obere Stufe) und den Ministerinnen und Ministern (untere Stufe), welche die einzelnen Bundesratsmitglieder von zahlreichen Aufgaben umfassend entlasten.

Projektoberleitung

Im Oktober 1999 setzt der Bundesrat als Projektoberleitung einen Bundesratsausschuss ein, der als "groupe de réflexion" wirkt und die Entscheide des Bundesratskollegiums vorbereitet. Dem Ausschuss gehören Bundesrätin Ruth Metzler, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, sowie Bundeskanzlerin Annemarie Huber an. Im Januar 2000 setzt der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche die Grundlagen für die Projektoberleitung bereitstellt.

Höchstens 20 Regierungsmitglieder

Der Bundesrat setzt sich in mehreren Aussprachen und Klausuren intensiv mit den verschiedenen Aspekten der Schaffung einer zweistufigen Regierung auseinander. An seiner Klausur vom 10. Mai 2000 entscheidet er, dass die Gesamtzahl der Regierungsmitglieder eine gewisse Limite von 15 bis 20 nicht überschreiten sollte. Eine Reduktion der Anzahl Bundesratsmitglieder kommt in Frage. Der Bundesrat beschliesst zudem, dass die Realisierung des zweistufigen Regierungsmodells mit einer Verstärkung des Bundespräsidiums verknüpft werden kann.

Mögliche Modelle

An seiner Klausur vom 25. Oktober 2000 diskutiert der Bundesrat über verschiedene Modelle einer zweistufigen Regierung und veranlasst weitere Abklärungen. Mögliche Modelle sind

 

  • das Stellvertretungsmodell (nur ein Regierungsmitglied zweiter Stufe; kein abgegrenzter Zuständigkeitsbereich, sondern geschäftsbezogene Aufgabenverteilung; Mitwirkung im ganzen Departement; flexibler Einsatz),

 

  • das Vollgliederungsmodell (mindestens zwei Regierungsmitglieder zweiter Stufe; vollständige Unterteilung des Departements in Zuständigkeitsbereiche der Regierungsmitglieder zweiter Stufe; Mitwirkung auf den eigenen Zuständigkeitsbereich beschränkt; Einsatz gemäss festgelegter Aufgabenverteilung)

 

  • oder das Schwerpunktmodell (ein oder zwei Regierungsmitglieder zweiter Stufe; nur teilweise Unterteilung des Departements in Zuständigkeitsbereiche der Regierungsmitglieder zweiter Stufe; Mitwirkung auf den eigenen Aufgabenbereich beschränkt; Einsatz gemäss festgelegter Aufgabenverteilung)

 

Der Bundesrat befasst sich an seiner Klausur zudem mit Fragen betreffend die Regierungsmitglieder zweiter Stufe, die unabhängig vom Modellentscheid gelöst werden können (z. B. Bestellung und Abberufung, Mitwirkung im Regierungskollegium, Festlegung und Umschreibung des Mandats). Als Nächstes bereitet der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid über die Ausgestaltung einer zweistufigen Regierung vor.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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