Rund 80 Prozent der Betreibungen werden elektronisch abgewickelt

Bern, 19.03.2024 - Im Jahr 2023 wurden rund 80 Prozent der Betreibungsverfahren in der Schweiz elektronisch abgewickelt. Damit ist das Projekt eSchKG eines der meist genutzten E-Government-Angebote der Schweiz.

Seit 2007 können Gläubiger ihre Betreibungsbegehren elektronisch einreichen und bearbeiten. Dies spart Zeit, Kosten und Papier. Die neusten Zahlen zeigen, dass die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen immer beliebter wird. Im Jahr 2023 wurden erstmals über 2,2 Millionen Betreibungsbegehren elektronisch abgewickelt. Das entspricht rund 80 Prozent aller Betreibungen in der Schweiz. Damit ist das Projekt eSchKG eines der meist genutzten E-Government-Angebote der Schweiz.

Zusammen mit Betreibungsämtern, Gläubigerinnen und Gläubigern sowie Softwareherstellerinnen hat das Bundesamt für Justiz BJ den eSchKG-Standard für den elektronischen Austausch von Betreibungsdaten entwickelt. Gestartet wurde das Projekt 2007 und Ende 2007 wurden die ersten 32 Betreibungsbegehren nach dem eSchKG-Standard eingereicht. In den folgenden Jahren stieg diese Zahl langsam an. eSchKG wurde für das Massengeschäft entwickelt und wird von allen Betreibungsämtern in der Schweiz unterstützt. Seit 2011 sind die Betreibungsämter verpflichtet, Eingaben auch elektronisch entgegen zu nehmen.

 


Adresse für Rückfragen

Stefan Podolak, Umsetzungsprojektmanager E-Government, T +41 58 464 74 74, eschkg@bj.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 30.01.2024

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