Weitere Arbeiten des BJ im Zusammenhang mit den Rechten nichtbinärer Personen und gleichgeschlechtlicher Paare
Revision des Adoptionsrechts
(am 1. Januar 2018 in Kraft getreten)
Die Möglichkeit der Stiefkindadoption steht nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen.
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Das revidierte Adoptionsrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft
Medienmitteilung vom 10. Juli 2017
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
(am 1. Juli 2020 in Kraft getreten)
Das Parlament hat am 14. Dezember 2018 entschieden, die Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) auf die sexuelle Orientierung zu erweitern. Gegen diese Änderung war das Referendum ergriffen worden. Am 9. Februar 2020 wurde die geänderte Strafnorm von der Stimmbevölkerung mit 63,1 % Ja-Stimmen klar angenommen. Der Bundesrat hat die Änderung auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung tritt per 1. Juli in Kraft
Medienmitteilung vom 3. April 2020
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Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 261bis
(StGB, SR 311.0)
Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
(am 1. Januar 2022 in Kraft getreten)
Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können seit dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern.
Ehe für alle
(am 1. Juli 2022 in Kraft getreten)
Am 18. Dezember 2020 stimmte das Parlament einer Änderung des Zivilgesetzbuches zu, die die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren öffnet und lesbischen Paaren die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht. Gegen diese Änderung war das Referendum ergriffen worden. Am 26. September 2021 wurde die Vorlage zur "Ehe für alle" von einer Mehrheit der Stimmberechtigten und von allen Kantonen angenommen. Der Bundesrat hat die Änderung auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
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Die "Ehe für alle" tritt am 1. Juli 2022 in Kraft
Medienmitteilung vom 17. November 2021
Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185
Postulate Arslan 17.4121 vom 13. Dezember 2017 "Drittes Geschlecht im Personenstandsregister" und Ruiz 17.4185 vom 14. Dezember 2017 "Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar"
Der Bericht des Bundesrates vom 21. Dezember 2022 in Erfüllung der beiden Postulate kommt zum Schluss, dass die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder für einen generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister derzeit nicht gegeben sind. Eine Änderung des binären Geschlechtermodells wäre ausserdem mit zahlreichen Anpassungen der Verfassung und der Gesetze von Bund und Kantonen verbunden.
Letzte Änderung 30.05.2024