Erste Auswertung der Vernehmlassung zum neuen E-ID-Gesetz
Bern, 02.12.2022 - Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 über eine erste Analyse der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zum neuen E ID-Gesetz informiert. Diese sind überwiegend positiv ausgefallen. Verschiedene Hinweise und Vorschläge wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage nun vertieft prüfen. Die Vorlage zum neuen E-ID-Gesetz soll dem Bundesrat voraussichtlich bis im Sommer 2023 unterbreitet werden.
In der Vernehmlassung zum neuen E-ID-Gesetz, die am 20. Oktober 2022 endete, sind insgesamt 118 Stellungnahmen eingegangen. Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv. Insbesondere findet die neue Rollenverteilung, in welcher der Staat als Herausgeber der elektronischen Identität und als Betreiber der erforderlichen Vertrauensinfrastruktur agiert, breite Zustimmung. Es besteht insgesamt der klare Wunsch, dass rasch eine stabile, sichere und benutzerfreundliche Lösung zur Verfügung steht.
Einzelne Aspekte wird das EJPD aufgrund der Vernehmlassungsantworten im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzesvorlage noch vertieft abklären. Dabei handelt es sich namentlich um folgende Themen: Kreis der E-ID-Berechtigten, Ausstellungsprozess, Aspekte des Datenschutzes, Benutzerfreundlichkeit (u. a. Barrierefreiheit) sowie Supportorganisation in den Kantonen.
Botschaft voraussichtlich bis im Sommer 2023
Das EJPD wird nach dieser vertieften Abklärung die Ergebnisse der Vernehmlassung dem Bundesrat zusammen mit dem Gesetzesvorschlag und der Botschaft bis im Sommer 2023 unterbreiten. Damit die E-ID möglichst schnell zum Einsatz kommen kann, müssen parallel zum Gesetzgebungsprozess die technischen Vorarbeiten vorangetrieben werden.
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Letzte Änderung 26.06.2024