Konsumkredite: Höchstzinssatz bleibt auch 2022 unverändert

Bern, 29.11.2021 - Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 1. Januar 2022 festgelegt. Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und beträgt 10 % bei Barkrediten beziehungsweise 12 % bei Überziehungskrediten.

Der Höchstzinssatz wird seit 2016 festgelegt, indem zu einem vorgegebenen Referenzzinssatz ein Zuschlag gemacht und der auf diese Weise ermittelte Wert auf die nächstliegende ganze Zahl auf - oder abgerundet wird. Bei Barkrediten beläuft sich dieser Zuschlag auf 10 Prozentpunkte, wobei der Höchstzinssatz mindestens 10 % betragen muss. Bei Überziehungskrediten, zum Beispiel bei Kreditkarten, beläuft sich der Zuschlag auf 12 Prozentpunkte, wobei der Höchstzins mindestens 12 % betragen muss. Gemäss dem Konsumkreditgesetz müssen bei der Bestimmung des Höchstzinssatzes die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute berücksichtigt werden.

Der bisher verwendete Referenzzinssatz, der Dreimonatslibor, wird ab dem Jahr 2022 nicht mehr weitergeführt. Der Bundesrat hat deshalb am 19. Mai 2021 beschlossen, als Referenzzinssatz für die Berechnung des Höchstzinses künftig den über drei Monate aufgezinsten Saron (SAR3MC) zu verwenden. Da sich dieser - wie bisher auch der Dreimonatslibor - im negativen Bereich befindet, hat das EJPD den Höchstzinssatz im Bereich der Konsumkredite wiederum auf den gesetzlich vorgegebenen Mindestwert (10 % bzw. 12 %) festgelegt.

Der Höchstzinssatz wurde bisher jährlich in einer neuen Verordnung festgelegt. Die Verordnung, die nun auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt, gilt neu unbefristet. Sie wird jedoch wie bisher jährlich überprüft. Eine neue Verordnung wird nur noch erlassen, wenn sich der Referenzzinssatz (SAR3MC) massgeblich verändert.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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