Erster Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter

Bern, 05.03.2021 - An seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat der Bundesrat zum Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture SPT) Stellung genommen. Die sechsköpfige Delegation des SPT hat während ihres zwölftätigen Besuchs in der Schweiz verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs besucht und ihre Beobachtungen in einem Bericht festgehalten.

Die Schweiz hat im Jahr 2009 das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention der UNO ratifiziert. Gestützt darauf hat der Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Subcommittee on Prevention of Torture, SPT) das Recht, alle Einrichtungen des Freiheitsentzugs des Vertragsstaats zu besuchen. Diese Besuche sollen den Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in den Einrichtungen des Freiheitsentzugs stärken. Der erste Besuch in der Schweiz fand vom 27. Januar 2019 bis 7. Februar 2019 statt.

Die sechsköpfige Delegation hat verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in den Kantonen Bern, Zürich, Genf sowie Waadt besucht und sich mit inhaftierten Personen, Angehörigen der Polizei und des Sicherheitspersonals, Vollzugsangestellten und medizinischen Fachpersonen unterhalten. Auch hat sie sich mit der unabhängigen Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) getroffen.

In seinem Bericht richtet der SPT mehrere Empfehlungen an den Bund und an die Kantone. Namentlich ist der SPT der Auffassung, dass alle Personen, die zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt werden, in einer geeigneten Einrichtung mit medizinischem Fachpersonal unterzubringen sind. Der Bundesrat teilt diese Empfehlung und hält fest, dass in der Regel sämtliche Personen in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht werden. Damit es aus Kapazitätsgründen zu keinen Ausnahmen kommt, sollen in der Schweiz bis im Jahr 2025 mehr als 100 neue Plätze geschaffen werden.

Weiter empfiehlt der SPT, dass über die Weiterführung einer therapeutischen Massnahme immer ein Gericht entscheiden soll. Der Bundesrat hält fest, dass dies bereits nach geltendem Recht so vorgesehen ist. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Massnahmenpaket Sanktionenvollzug hat der Bundesrat im Übrigen vorgeschlagen, dass die Rolle der Gerichte bei der Verlängerung, Aufhebung oder Änderung einer Massnahme gestärkt wird.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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