Mitsprache der Bevölkerung bei völkerrechtlichen Verträgen mit Verfassungsrang

Bern, 15.01.2020 - Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung (BV) stehen, sollen nur mit der Zustimmung von Volk und Ständen abgeschlossen werden können. Die Vorlage verankert ein bisher ungeschriebenes Referendumsrecht in der Verfassung, was die praktische Handhabung dieses Rechts verbessert und mehr Rechtssicherheit schafft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 die Vernehmlassungsergebnisse für eine Änderung der BV zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die Vorlage setzt die Motion 15.3557 aus dem Nationalrat um, die das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter in der BV verankern will (15.3557 Caroni "Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter"). Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst den Vorentwurf des Bundesrats und damit die Überführung ins geschriebene Verfassungsrecht. Die Vorlage schafft kein neues Referendumsrecht. Nach verbreiteter Auffassung ist das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts (obligatorisches Referendum sui generis). Die Konkretisierung des "verfassungsmässigen Charakters" mittels eines beispielhaften Katalogs in der Verfassung verbessert nach Ansicht des Bundesrats aber die praktische Handhabung dieses ungeschriebenen Rechts und schafft mehr Rechtssicherheit.

Demokratische Legitimation wird gestärkt

Gemäss dem Katalog, der in die BV aufgenommen wird, müssten Volk und Stände demnach dem Beitritt der Schweiz zu einem Staatsvertrag zustimmen, wenn eine neue völkerrechtliche Verpflichtung den Bestand der Grundrechte oder die verfassungsmässigen Aufgaben des Bundes bzw. der Kantone ändert. Obligatorisch referendumspflichtig ist ein völkerrechtlicher Vertrag auch dann, wenn er in die Grundzüge der Staatsorganisation eingreift. Die ausdrückliche Verankerung der obligatorischen Volksabstimmung für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter in der BV stärkt die demokratische Legitimation des Völkerrechts.

Der vom Bundesrat heute verabschiedete Vorschlag für eine neue Verfassungsbestimmung wird nun vom Parlament beraten. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, braucht es für die Verankerung des Referendumsrechts in der BV die Zustimmung der Stimmberechtigten und der Kantone.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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