Solidaritätsbeiträge für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Halbzeit für Gesuchseinreichung

Bern, 02.10.2017 - Beim Bundesamt für Justiz sind bis am 1. Oktober 2017 3352 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 eingegangen. Damit möglichst alle Betroffenen den Solidaritätsbeitrag geltend machen und erhalten können, hat der Bund zusammen mit den Initianten der Wiedergutmachungsinitiative eine breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne gestartet.

Am 6. Juli 2017 hat der Delegierte für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader, zusammen mit Regierungsrat Peter Gomm, dem Präsidenten der kantonalen Sozialdirektorenkonferenz, und mit Guido Fluri, dem Hauptinitianten der Wiedergutmachungsinitiative, eine erste Zwischenbilanz über die Gesuche um Solidaritätsbeiträge für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gezogen. Weil die Zahl der bis dahin eingereichten Gesuche mit 2536 etwas tiefer war als erwartet, haben sie die Opfer aufgerufen, ihre Rechtsansprüche geltend zu machen.

Der Aufruf hat eine deutlich Zunahme der Kontaktnahmen mit den kantonalen Anlaufstellen bewirkt. Diese unterstützen die Opfer bei der Vorbereitung der Gesuche. Entsprechend hat auch die Anzahl der beim Bundesamt  für Justiz eingereichten Gesuche seither spürbar zugenommen. Bis am 1. Oktober, also sechs Monate nachdem das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft getreten ist, sind insgesamt 3352 Gesuche um Solidaritätsbeiträge eingegangen.

Das Gesetz sieht vor, dass Gesuche bis am 31. März 2018 eingereicht werden können. Für Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten und ihren Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag geltend machen wollen, bleiben somit weitere sechs Monate Zeit, um ein Gesuch einzureichen.

Informations- und Sensibilisierungskampagne

Die Gründe, die viele Betroffene bisher davon abhalten, ein Gesuch zu stellen, sind vielfältig, und viele davon sind nachvollziehbar. Manche Gründe basieren jedoch auf Missverständnissen, die durch gezielte Information geklärt werden können. Zudem wissen viele betroffene Personen noch gar nicht von ihrem Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag. Der Bund hat deshalb zusammen mit den Initianten der Wiedergutmachungsinitiative eine breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne gestartet. Mit einem Flyer, der im September schweizweit an Alters- und Pflegezentren, Kliniken, Arztpraxen und weitere Institutionen oder Organisationen verschickt worden ist, werden die Opfer informiert und eingeladen, ein Gesuch einzureichen.

Unterstützung bei der Gesuchseinreichung

Betroffene können sich im Hinblick auf eine Gesuchseinreichung unentgeltlich von den kantonalen Anlaufstellen und Staatsarchiven unterstützen lassen. Die kantonalen Anlaufstellen helfen beim Ausfüllen des Gesuchs und veranlassen die Aktensuche bei den Staatsarchiven. Die wichtigsten Informationen zum Solidaritätsbeitrag und zum Gesuchsverfahren finden sich auf der folgenden Internetseite: www.bj.admin.ch/fszm.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 26.06.2024

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