Abstimmung in Moutier: Bilanz der Beobachter des Bundes

Bern, 18.06.2017 - Die Beobachterinnen und Beobachter des Bundes ziehen eine insgesamt positive Bilanz über den Ablauf der Abstimmung in Moutier. Ihr Hauptaugenmerk hatten sie darauf gelegt, nach Urnenschluss die Stimmrechtsausweise und davor den Umgang mit dem Abstimmungsmaterial in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen zu kontrollieren. Die Beobachter waren auf Ersuchen der bernischen Kantonsregierung und der Gemeinde Moutier vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach Moutier entsandt worden.

Die Abstimmung vom 18. Juni 2017 in Moutier war die am aufmerksamsten beobachtete Abstimmung in der Schweizer Geschichte. Die sieben Beobachter des Bundes – Juristen und Juristinnen des Bundesamtes für Justiz (BJ), die weder im Kanton Jura noch im Kanton Bern wohnhaft sind – verfolgten nicht nur die Auszählung aller Stimmen. Sie hatten vorgängig auch verschiedene Massnahmen bezüglich der Übergabe des Abstimmungsmaterials in den Spitälern und Alters- und Pflegeheimen ergriffen sowie das Postpersonal betreffend die Behandlung des Abstimmungsmaterials sensibilisiert. Sie waren ferner während der ganzen Öffnungszeit im Abstimmungsbüro anwesend und versiegelten alle für die Abstimmung verwendeten Urnen. Schliesslich beobachteten sie auch den Transport der brieflich abgegebenen Stimmen, die ans BJ adressiert worden waren und am 18. Juni zur Auszählung nach Moutier gebracht wurden.

Kontrolle aller Stimmrechtsausweise

 Vor allem aber beschäftigte die Beobachter die Kontrolle des Stimmregisters. Die Gemeinde Moutier hatte dem BJ auf dessen ausdrückliches Ersuchen die definitive Liste der Abstimmungsberechtigten erst am Samstag, 17. Juni 2017, ausgehändigt. Das BJ konnte damit dann aber am Sonntagnachmittag kontrollieren, ob alle ausgestellten Stimmrechtsausweise jeweils einer Person auf dieser Liste zugeordnet werden konnten und gültig waren. Um eine systematische Kontrolle zu ermöglichen und sich nicht auf Stichproben beschränken zu müssen, hatte das BJ neben den Beobachtern eigens für diese Aufgabe zehn zusätzliche Mitarbeitende aufgeboten.

Ziel der Beobachtungsmission war es, einen geordneten Ablauf der Abstimmung zu gewährleisten und soweit möglich Beschwerden gegen das erwartungsgemäss knappe Ergebnis zu vermeiden. Die Entsendung der Beobachterinnen und Beobachter war in der Tripartiten Konferenzen der bernischen und jurassischen Kantonsregierungen unter der Leitung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vereinbart worden.

Die Beobachtungsmission umfasste nicht die Prüfung der Argumente und Rügen, die bereits im Abstimmungskampf vorgebracht worden waren. Es wird Sache der zuständigen Rekursinstanzen sein, Beschwerden zu beurteilen.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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